Tagung 2013

Bericht über die diesjährige Jahrestagung der Deutsch-Koreanischen Juristischen Gesellschaft e.V. (DKJG e. V.) in Frankfurt am Main

Am 18. Und 19. Oktober 2013 fand in Frankfurt am Main im Haus Gallus der Saalbau GmbH die diesjährige Jahrestagung der DKJG e. V. statt.

Der Tagungsort ist sehr geschichtsträchtig; denn in diesem Haus fand vor genau 50 Jahren der weit über Deutschland hinaus beachtete Auschwitzprozess statt, in dem eine große Anzahl von Tätern dieses NS-Konzentrationslagers zur Rechenschaft gezogen und für ihr unmenschliches Verhalten im Rahmen der Vernichtung der Juden im damaligen Nazideutschland verurteilt wurden.

Darauf wurde auch im Rahmen der Tagung hingewiesen, was die überwiegend jungen Teilnehmer der Tagung beeindruckt hat.

Die Tagung begann auch in diesem Jahr wieder mit der Begrüßung durch seine Exzellenz den Herrn Generalkonsul der Republik Korea in Frankfurt am Main, Herrn Won-Jung Han, der schon im Vorjahr, als nach langer Pause der Aktivitäten der Gesellschaft ein Neuanfang der Jahrestagungen in Frankfurt begonnen werden konnte, durch seine Anwesenheit die Gesellschaft geehrt hat.

Der Herr Generalkonsul wies in seiner Rede auch auf die sich in diesem Jahr zum 130. Mal jährende Geburtsstunde des Deutsch-Koreanischen Freundschaftspakts von 1883 zwischen dem Königreich Korea und dem deutschen Kaiserreich und die sich daran anschließende, noch immer sich vertiefende Freundschaftsbeziehung zwischen beiden Ländern hin.

Auch in diesem Jahr hat der tatkräftige Einsatz aller Vorstandsmitglieder in Deutschland und Korea die gut besuchte Tagung wieder möglich gemacht:

Nach der Begrüßung durch den Herrn Generalkonsul und in seinem Beisein stiegen die Teilnehmer sogleich in die Arbeit ein:

Herr RA Baek-Lim Whang, in Deutschland aufgewachsen und ausgebildet, jetzt als Anwalt bei Shin & Kim in Seoul tätig, referierte in Englisch über „Trade Secrets & Compliance in Korea“ und wies mit vielen Beispielen aus seiner Praxis auf die Schwierigkeiten hin, die sich insbesondere ergeben, wenn Firmenmitglieder, die Geheimnisträger waren, in ein anderes Unternehmen wechseln, hinsichtlich der Nichtverwertung ihrer Kenntnisse aus der früheren Tätigkeit an ihrem neuen Arbeitsplatz.

Es schloss sich eine Diskussion an, die überwiegend in Englisch geführt und – wie auch die den weiteren Vorträgen nachfolgenden Diskussionen – von dem Generalsekretär der Gesellschaft für Korea, Herrn RA Moritz Winkler von der Anwaltsfirma Yulchon LLC in Seoul, geleitet wurde.

Sodann ergriff, nach Diskussion und Kaffeepause, der Präsident der Gesellschaft, Herr Dr. Werner Blau von dem Frankfurter Anwaltsbüro Arnecke Siebold Rechtsanwälte das Wort und referierte unter der Überschrift „Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer“ in deutscher Sprache über einen Teilbereich seiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt, was, weil aus sehr vielen jahrelangen Praxiserfahrungen gespeist, sehr spannend war und eine rege Diskussion auslöste.

Der dritte Vortrag dieses Nachmittags wurde gleichfalls in deutscher Sprache, aber von einem koreanischen Professor, nämlich Herrn Prof. Dr. Young-Whan Kim von der Hanyang University in Seoul, gehalten. Der vergleichsweise schlichte Titel „Die Rezeption des deutschen Rechts durch das koreanische Recht“ ging nicht nur auf die Grundzüge der historischen Rechtsentwicklung in vergangenen Jahrhundert in Korea ein, wobei er auch den japanischen Anteil an dieser Entwicklung nicht ausschloss, er entpuppte sich aber durch seine philosophischen Teile als sehr anspruchsvoll und von höchster Anregung, was eine ausführliche Diskussion der Anwesenden auslöste.

Den Abend schloss ein von einer künstlerischen Einlage umrahmtes Abendessen der Teilnehmer in einem koreanischen Restaurant in Frankfurt Niederrad ab.

Den künstlerischen Rahmen bot eine von der Ehefrau unseres Präsidenten eingeladene junge Geigerin Frau Selkis Riefling, die in beeindruckender Weise je ein Stück für Sologeige von Mozart und Jean Sibelius darbot.

Der Samstag begann mit einem Vortrag über „IP Litigation in Germany“ des in München und Korea praktizierenden RA Alexander Son vom Büro Remmertz und Son, der in englischer Sprache nicht nur aus seiner Praxis über die Besonderheiten von „normalen“ Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums = Intellectual Property berichtete, sondern auch auf die Eigenheiten der auf diesem Rechtsgebiet besonders häufigen einstweiligen Verfügungen zum Schutze des jeweiligen geistigen Eigentums hinwies und sehr detailliert die einzelnen in diesen Verfahren nötigen Schritte aufzeigte.

Auch hier folgte eine angeregte Diskussion, die nur durch den Hinweis auf die Kaffeepause gebremst werden konnte.

Vor dem Mittagsessen fand dann noch eine sehr streitbar geführte Podiumsdiskussion statt, und zwar zu dem Thema „Die Rolle deutscher und koreanischer Juristen im internationalen Rechtsverkehr“, an der die Herren Prof. Dr. Young-Whang Kim von der Hanyang University in Seoul, der Präsident der Gesellschaft, Herr RA Dr. Werner Blau vom Büro Arnecke Siebold Rechtsanwälte in Frankfurt, der Vizepräsident der Gesellschaft, Herr Prof. Dr. Horst Hammen von der Universität Gießen und der Ehrenpräsident der Gesellschaft, Herr Notar a.D. und RA Wolfgang Heinrich aus Frankfurt sehr engagiert teilnahmen.

Bei der Diskussion ging es vor allem darum, dass die englische Sprache und viele amerikanische Rechtsformen, obwohl sie kontinentaleuropäischen Lösungen nicht ebenbürtig sind, in Korea auf dem Vormarsch sind und die deutsche Sprache und das deutsche Rechtssystem in den letzten zehn, fünfzehn Jahren zurückgedrängt haben. Das habe auch zu einem dramatischen Rückgang vom koreanischen Doktoranden an Rechtsfakultäten an deutschen Hochschulen geführt. Inzwischen wendeten sich allerdings viele Firmen von dem extrem umständlichen und hoch kostspieligen amerikanischen System wieder ein wenig ab, so dass die Aktivitäten der DKJG e.V. , die den Austausch zwischen koreanischen und deutschen Juristen und insbesondere die Unterstützung koreanischer Doktoranden immer gefördert hat, verstärkt werden müssten, um diesen neuen Trend unterstützend zu begleiten.

Es wurde auch für notwendig erachtet, dass in den koreanischen Studienplänen – auch der Law-Schools, deren Besonderheiten ausführlich diskutiert wurden – die Rechtssysteme europäischen Länder und die der europäischen Union stärker berücksichtigt werden müssten.

Ein besonderes Highlight zum Abschluss der Tagung war ein Bericht und Lichtbildervortrag unseres Vizepräsidenten Prof. Dr. Horst Hammen von der Universität Gießen über seine Reise nach Nordkorea vor wenigen Wochen, in dem er eine Reihe von beeindruckenden Einzelheiten über das dortige Leben berichten konnte sowie davon, dass ihm erste Schritte für einen wissenschaftlichen Austausch mit der dortigen Nationaluniversität gehen konnte und nun wartet, dass tatsächlich in naher Zukunft erste Wissenschaftler aus Nordkorea zum Austauschstudium nach Gießen kommen.

Die Tagung endete mit der Mitgliederversammlung, in der nicht nur die finanzielle Lage der DKJG e.V., sondern auch die nächsten Schritte, die möglichen Tagungsorte für das kommenden Jahr und die für die nächste Jahrestagung vorgeschlagenen Themenschwerpunkte erörtert wurden.

Die ganz Unentwegten – etwa zwölf Tagungsteilnehmer – ließen sich von dem Präsidenten der DKJG e.V. verführen, die Tagung im ältesten Gasthaus der Stadt Frankfurt, in der „Zur Sonne“ in Frankfurt am Main-Bornheim, ausklingen zu lassen.

Es war – nach dem „Neuanfang“ vor etwa einem Jahr – eine weitere, durchaus gelungene Tagung, die auch in lukullischer Weise durch Eigenleistungen süßer Art von Vorstand und Vorstandsgattinen (mehrere Torten und Kuchen sowie weitere Süßigkeiten) umrahmt wurde.

Alle freuen sich auf die Tagung im kommenden Jahr.

Frankfurt am Main, 26.10.2013

Wolfgang Heinrich

Notar a.D. und Rechtsanwalt

Ehrenpräsident der Gesellschaft